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Länderinfo
Deutschland
Politik : Militär
Nach ihrer Gründung 1949 hatte die Bundesrepublik Deutschland zunächst keine eigenen Streitkräfte. Unter dem Eindruck des Koreakrieges und der als aggressiv empfundenen sowjetischen Politik in Osteuropa trat die Bundesrepublik 1955 der NATO bei und stellte [mehr...]
Bevölkerung
In der Bundesrepublik Deutschland leben auf der Fläche von 357.026 km² über 80 Mio. Einwohner. Das Land gehört damit zu den am dichtesten besiedelten Flächenstaaten der Welt. Etwa 75 Mio. (91 %) sind deutsche Staatsbürger. Von diesen [mehr...]
Wirtschaft
Deutschland ist relativ rohstoffarm, seine Wirtschaft ist vorwiegend auf den industriellen und Dienstleistungssektor konzentriert. Große Flächen des Landes werden landwirtschaftlich genutzt, jedoch sind nur 2–3 % der Beschäftigten in der Landwirtschaft [mehr...]
Kultur und Gesellschaft : Medien
Radio und Fernsehen sind auch von deutschen Erfindern geprägt worden. Bei Radio wie Fernsehen gibt es neben den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie die ARD und das ZDF auch private Anbieter, wie z. B. die ProSiebenSat.1 Media AG und RTL. [mehr...]
Berlin (Deutschland)
Politik: Die Bezirke
Nach dem Gebietsreformgesetz vom 10. Juni 1998 wurde die Zahl der Verwaltungsbezirke zum 1. Januar 2001 von 23 auf 12 reduziert. Berlin ist seitdem gegliedert in die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Reinickendorf.
Da Berlin eine Einheitsgemeinde ist, stellen die Bezirke keine eigenständigen Gemeinden dar und sind somit stark vom Senat und auf Verwaltungsebene von den Senatsverwaltungen abhängig, die die Fachaufsicht ausüben. Dennoch gibt es in jedem Berliner Bezirk ein eigenes – allerdings nicht vollwertiges – Bezirksparlament, die Bezirksverordnetenversammlung (BVV), welches das Bezirksamt, bestehend aus Bezirksbürgermeister und fünf Stadträten nach Parteienproporz wählt. Bürgermeister und Stadträte werden zwar politisch gewählt, haben aber den Status eines Abteilungsleiters und sind auf Zeit verbeamtet, so genannte Wahlbeamte.
Die Bürgermeister der Bezirke bilden unter Vorsitz des Regierenden Bürgermeisters den Rat der Bürgermeister, der den Senat berät.
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